Rechtsanwaltskanzlei & Fachanwaltskanzlei für Strafrecht Sonja Steineck

Fachanwaltskanzlei für Strafrecht | Kompetente und schnelle Hilfe bei allen Fragen des Strafrechts | Wahl- & Pflichtverteidigungen | Vertretung von Opfern & Zeugen

Das Strafrecht ist ein sensibler Bereich und kann weitreichende Konsequenzen für den Betroffenen nach sich ziehen. Allein schon ein Ermittlungsverfahren kann für den Beschuldigten eine Gefährdung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Existenz bedeuten.

Aber auch als Opfer einer Straftat sind Sie vielfältigen Konflikten und Fragen ausgesetzt. Darum ist es wichtig, sich schon zu Beginn eines Verfahrens an einen Experten auf diesem Rechtsgebiet zu wenden, der Ihre Interessen konsequent und zügig durchsetzt.

Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht verfüge ich über eine besondere Zusatzqualifikation auf dem Gebiet des Strafrechts, die sowohl eine effektive Verteidigung vor Gericht als auch eine kompetente Beratung und Unterstützung im gesamten Bereich der Strafrechtspflege gewährleistet.

Verhaltenstipps

Wichtige Verhaltensregeln bei allen Zwangsmaßnahmen (Verhaftung, Durchsuchung, Beschlagnahme u.a.):

Rechtsanwältin Sonja Steineck

Sonja Steineck
Rechtsanwältin
Kastanienallee 61
10119 Berlin-Mitte 

24/7 Nr.: 0176 64 30 04 12
Telefon: 030 609 80 07 50

Fax: 030 609 80 07 59
E-Mail: info@fachanwalt-strafrecht-steineck.de

Rechtsanwältin Sonja Steineck

Ich bin seit 1999 als Rechtsanwältin tätig und führe seit 2004 eine eigene Kanzlei.

Da mich das Strafrecht von jeher fasziniert hat, habe ich mich von Anfang an auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und habe auch den Fachanwaltstitel auf diesem Gebiet erworben. Fachanwalt für Strafrecht darf sich nur nennen, wer der zuständigen Rechtsanwaltskammer umfassende theoretische und praktische Kenntnisse nachweisen kann. Zudem muss er jährlich mindestens 15 Stunden einschlägiger Fortbildungen nachweisen.

Ich begegne meinen Mandanten fair und vorurteilsfrei und vertrete konsequent ihre Interessen. Auf Basis des Akteninhalts und der Einholung aller verfügbaren Informationen gebe ich ihnen in einem Erstgespräch eine realistische Einschätzung der Situation und zeige die möglichen Verteidigungsstrategien auf.

Während des laufenden Mandats stehe ich meinen Mandanten und auf Wunsch auch ihren Angehörigen (z.B. in Fällen der Untersuchungshaft) für Fragen stets zur Verfügung. Kurze Reaktionszeiten und eine kurzfristige Terminvergabe sind für mich eine Selbstverständlichkeit.

Berufliche Netzwerke pflege ich insbesondere über die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger und die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht. Darüber hinaus bin ich Mitglied im Deutschen und im Berliner Anwaltsverein.

Kosten

Über Kosten informiere ich umfassend und vor allem auch für den juristischen Laien verständlich, bevor sie entstehen.

Schwerpunkte

FAQ: häufig gestellte Fragen und Ihre Antworten

Rechtsanwältin Sonja Steineck ist Fachanwältin für Strafrecht. Zu den Schwerpunkten gehören das allgemeine Strafrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Verkehrsstrafrecht sowie die Vertretung von Opfern und Zeugen.

In solchen Situationen gelten drei Grundregeln: Ruhe bewahren, konsequent vom Schweigerecht Gebrauch machen und umgehend einen Verteidiger kontaktieren.

Die Abrechnung erfolgt entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder durch eine individuelle Vergütungsvereinbarung (Pauschalhonorar oder Stundensatz). Bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht ist nach RVG mit Kosten von ca. 600 Euro zu rechnen.

Ja, für strafrechtliche Notfälle wie Verhaftungen oder Durchsuchungen ist die Kanzlei rund um die Uhr unter der Mobilnummer 0176 64 30 04 12 erreichbar.

Nein, als Beschuldigter oder Zeuge besteht keine Pflicht, bei einer polizeilichen Vorladung zu erscheinen. Eine Verpflichtung besteht nur gegenüber der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht.

Im Falle eines Freispruches in der Hauptverhandlung trägt der Staat die notwendigen Auslagen des Angeklagten in Höhe der gesetzlichen Gebühren (RVG).

In schwerwiegenden Fällen oder bei schwieriger Sachlage wird dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Auch in diesen Fällen kann sich der Betroffene seinen Anwalt selbst aussuchen.

Ja, die Kanzlei bietet Vertretung im Rahmen der Nebenklage und des Adhäsionsverfahrens an. Unter bestimmten Voraussetzungen kann hierfür Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Für eine zügige Bearbeitung können Formulare wie die Strafvollmacht oder Anträge auf Prozesskostenhilfe direkt auf der Webseite im Bereich Downloads heruntergeladen und ausgefüllt eingereicht werden.

Die Kanzlei liegt in der Kastanienallee 61, 10119 Berlin-Mitte. Kontakt ist per Telefon unter 030 609 80 07 50, per E-Mail oder über das Online-Kontaktformular möglich.